Sorgerechtsentzug und Vollmachtserteilung. Eine neue BGH-Entscheidung und was sie bedeutet:

Die Eltern trennen sich und sind zerstritten. Das Kind (oder auch mehrere Kinder) bleibt bei einem Elternteil wohnen. Dann geht das Gekloppe los. Der, der das Kind nicht betreut (bei dem es also meistens nur alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag übernachtet, wenn der Umgang ausgeübt wird), muss Kindesunterhalt zahlen. Dazu wurde er zur Auskunft unter Belegvorlage aufgefordert.