Umgang mit Enkeln darf verweigert werden

Ein außergewöhnlicher Familienrechtsfall aus Erding ist durch die Instanzen bis zum Bundesgerichtshof (BGH) gelangt. Der BGH betätigte dabei ein Urteil das Amtsgerichts Erding und entschied höchstrichterlich, dass Eltern den Großeltern den Umgang mit den Enkeln verweigern dürfen, wenn ihr eigenes Verhältnis schwer zerrüttet ist. Das Amtsgericht hat den interessanten Fall als "Entscheidung des Monats" veröffentlicht.