Umgangsrecht mit Kind darf wegen Corona-Pandemie nicht verweigert werden

Die Co­ro­na-Pan­de­mie führt grund­sätz­lich nicht dazu, dass dem nicht be­treu­en­den El­tern­teil der Um­gang mit sei­nem Kind ver­wei­gert wer­den kann. Etwas an­de­res gelte nur dann, so das Ober­lan­des­ge­richt Braun­schweig in einem Be­schluss, wenn der Kon­takt aus tat­säch­li­chen oder recht­li­chen Grün­den nicht mög­lich ist, etwa im Falle einer Qua­ran­tä­ne, einer Aus­gangs­sper­re oder der nach­weis­li­chen In­fek­ti­on des um­gangs­be­rech­tig­ten El­tern­teils.