Unterhaltsverpflichtete dürfen nicht leichtfertig Job wechseln

Berufstätige, die Kindesunterhalt zahlen müssen, können bei einem finanziell riskanten Berufswechsel bei der Unterhaltsberechnung mit einem fiktiven Einkommen berechnet werden. Das hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden (Az.: 20 WF 192/13, 20), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.