Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 zum Sorgerecht von Vätern nicht ehelicher Kinder (siehe u. a. ND-Ratgeber vom 1. Dezember 2010) zeigt Wirkung. So bekam jetzt ein unverheirateter Vater aus Brandenburg teilweise das Sorgerecht für seine beiden Kinder (geboren 2003 und 2005) zugesprochen.
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