Vaterschaft trotz Samen von fremden Mann

Entscheidet sich ein Ehepaar für eine künstliche Befruchtung durch die Samenspende eines Fremden, ist der Ehemann der gesetzliche Vater des Kindes. Er kann später die Vaterschaft nicht mehr anfechten. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Az.: 11 UF 179/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.