Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen – und die Begründungserfordernisse

Nach den Begründungs- und Substantiierungsanforderungen aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint [1].