Verweigerung des gemeinsamen Sorgerechts nur mit guten Gründen

Eine getrennt lebende unverheiratete Mutter kann das gemeinsame elterliche Sorgerecht mit ihrem Ex-Partner nur mit guten Gründen verweigern. Allein die Befürchtung der Mutter, dass sie ihrem Ex-Partner für notwendige Unterschriften zu Belangen des Kindes "hinterherlaufen" muss, spricht nicht gegen die Einrichtung eines gemeinsamen Sorgerechts, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.