Das OLG Thüringen musste sich in letzter Zeit wiederholt mit Anträgen zur Herausgabe von Kindern zur Rückführung von Kindern ins Ausland nach dem HKÜ befassen.
Im aktuellen Fall stritten die miteinander verheirateten Eltern (eine Deutsche und ein US- Amerikaner) eines kleinen Mädchens um dessen Rückführung in die USA zu dem dort lebenden Vater. Von seiner Geburt in Deutschland im März 2006 bis zur Entscheidung des zweiten Familiensenats im Juni 2010 - und damit von insgesamt 50 Monaten - war das Kind in mehreren Etappen nur 18 Monate in den USA, davon nie ununterbrochen (an einem Stück) sechs Monate oder länger.
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