Wann ein Scheidungskind den neuen Familiennamen der wiederverheirateten Mutter annehmen kann

Scheidungskinder behalten den Familiennamen, auch wenn die Mutter wieder heiratet und nun einen anderen Namen trägt. Dies konnte bislang nur gegen den Willen des Vaters geändert werden, wenn andernfalls eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.