Wer zu früh kommt, den bestraft das Leben auch manchmal

Mit Entscheidung vom 21.07.2010 hatte das BVerfG bekanntlich die alte Regelung zum gemeinsamen Sorgerecht nicht verheirateter Eltern als verfassungswidrig erklärt. In der Zeit bis zum Inkrafttreten der Neuregelung im Mai 2013 hatte das Familiengericht den Eltern nach der Entscheidung des BVerfG auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.