Zur Aussetzung der Abschiebung bei Vaterschaft eines Ausländers hinsichtlich des ungeborenen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen (abgelehnt)

Beschluss vom 29.06.2010 des OVG Lüneburg 8 ME 159/10

Eine Vaterschaft des Ausländers hinsichtlich des ungeborenen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen entfaltet für sich genommen keine aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen in Ansehung des Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG. Nur wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt, dass die zwangsweise Beendigung des Aufenthalts des Ausreisepflichtigen eine Verletzung der Rechtspositionen der zurückbleibenden Mutter oder des ungeborenen Kindes, insbesondere aus Art. 2 Abs. 2 GG und Art. 1 Abs. 1 GG, konkret befürchten lässt, folgt hieraus zugunsten des Betroffenen ein zwingendes rechtliches Ausreisehindernis.

 

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