Zwingende Ausweisung und das noch nicht geborene deutsche Kind

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. Januar 2011, AZ: 11 LA 503/10

Die zukünftige Vaterschaft eines Ausländers hinsichtlich eines noch ungeborenen (deutschen) Kindes stellt grundsätzlich keinen ausreichenden Grund dar, von einer nach § 53 AufenthG zwingenden Ausweisung abzusehen.

 

Wenn der Ausländer einen nach § 53 Nr. 1 Alt. 1 AufenthG zwingenden Ausweisungsgrund erfüllt und keinen besonderen Ausweisungsschutz nach § 56 AufenthG genießt, steht seine Ausweisung nicht im Ermessen der Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörde ist allenfalls – sinngemäß im Wege einer verfassungskonformen, teleologischen Reduktion der Rechtsfolge des § 53 AufenthG – verpflichtet, in extremen, höchst seltenen Ausnahmefällen wegen Unverhältnismäßigkeit von der Ausweisung abzusehen.

 

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