Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fest, dass internationale Studien, welche die Sinnhaftigkeit der Doppelresidenz längst belegen, auf deutsche Kinder nicht übertragbar sind und beauftragte im November 2015 eine eigenständige Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht". Auftragnehmer waren die Universität Bremen, Zentrum für Klinische Psychologie und Rehabilitation (ZKPR), sowie die Projekt PETRA GmbH & Co. KG aus Schlüchte. Als Studienkoordinator wurde Dr. Stefan Rücker benannt.