Verbände fordern Neustart der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ und neutrale Information über die Doppelresidenz

Bisher informiert das Bundesfamilienministerium Rat suchende, sich trennende Eltern ausschließlich über das Betreuungsmodell „Alleinerziehend“. Die Doppelresidenz (Wechselmodell) als zeitgemäße Betreuungsform für Kinder findet bisher keine Erwähnung.

Sechs Vereine und Verbände (ABC Kindesvertretung, Bundesinitiative Großeltern, Elterninitiative GEMV, Väteraufbruch für Kinder e.V., Verband Anwalt des Kindes Bundesverband e.V., Verband berufstätiger Mütter e.V.) fordern Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig in einem offenen Brief auf, über die Doppelresidenz als gleichwertiges Betreuungsmodell zu informieren und sich für die Umsetzung der Resolution 2079(2015) des Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 2. Oktober 2015 einzusetzen.

Gleichzeitig wird gefordert, die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“, welche als Basis für zukünftige politische Entscheidungen zur Regelung des Kontaktes der Kinder mit ihren Eltern nach einer Trennung dienen soll, neu zu starten. Aufgrund mehrerer vom Familienministerium veranlasster Änderungen des Studiendesigns in der laufenden Studie würden die bisher gewonnenen Ergebnisse in der momentanen Form sonst nicht verwendbar sein. Eine unnötige Verschwendung von Steuergeldern und fortwährende Belastung von Kindern getrennter Eltern wäre die Folge, da sich die notwendigen politischen Entscheidungen weiter verzögern würden.

Die Sprecher des Bündnisses, Cornelia Spachtholz und Markus Witt, fordern, dass sich die Familienministerin zukünftig intensiver mit den Bedürfnissen der Kinder getrennter Eltern auseinander setzt und die notwendigen Rahmenbedingungen der Gleichwertigkeit aller Familienmodelle schafft. „Kinder wünschen sich mehr Zeit mit beiden Eltern – die Doppelresidenz ermöglicht es Ihnen in bestmöglicher Weise. Dass es den Kindern damit meist besser geht als im meist üblichen Residenzmodell ist bereits umfangreich wissenschaftlich belegt“ erläutert Markus Witt. „Die Doppelresidenz ist auch die konsequente Fortschreibung gleichberechtigter Elternschaft nach einer Trennung und unterstützt den gleichstellungspolitischen Ansatz in der Familienpolitik, der mit der Reform des Ehegattensplittings, dem ElterngeldPlus und der Familienarbeitszeit angestrebt ist. Sie ist ein wichtiger Baustein um die die Anforderungen von Erwerbstätigkeit und Familie gleichberechtigt auf beide Eltern zu verteilen und ermöglicht unseren Kindern gleichwertige Alltagszeit mit beiden Eltern“ ergänzt Spachtholz.

Jetzt sei es an der Zeit, dass auch das Familienministerium die Initiative ergreift und Rat suchende Eltern auch über die Doppelresidenz informiert.