Jedenfalls können wir bei der in Rede stehenden Änderung zu Lasten der Kinder keine nennenswerte Bürokratieentlastung erkennen. Einem vermeintlich hauptbetreuenden Elternteil den „vollen Regelbedarf“ zuzusprechen wird vielmehr die Ausgrenzung des anderen Elternteils, meist des Vaters, verstärken. Ein „pauschalierter Mehrbedarf“ für den „umgangsberechtigten Elternteil“ führt zu einer verfassungswidrigen Rangstellung der Elternteile, provoziert Streit und schafft gegebenenfalls adverse Mitnahmeeffekte.
Zumal der Vorschlag die Überwindung traditioneller Rollenbilder und eines Gender Pay Gaps ausbremst, da er am überholten Motto ‚Einer betreut, der andere zahlt‘ festhält.
Besser wäre, die paritätische Kinderbetreuung zum Regelfall zu erklären und sämtliche Leistungen für Kinder in Trennungsfamilien gleichauf auf beide Haushalte aufzuteilen.
Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass die Formulierung in Z. 142-144 („Mütter und Väter mit Kindern unter drei Jahren sollen gezielt angesprochen werden: ab dem ersten Lebensjahr des Kindes besteht eine Beratungspflicht, und sofern Kinderbetreuung verfügbar ist, auch die Pflicht zur Teilnahme an Integrationsmaßnahmen“) zu Unklarheiten führt. Jedenfalls ist imperativ, dass beide Eltern sowohl einer Erwerbstätigkeit nachgehen als auch gleichermaßen in die Kinderbetreuung eingebunden sind und sein müssen.
Der Bundesvorstand
Ansprechpartner
Bundesvorstandsmitglied, Christoph Köpernick, koepernick@vafk.de, 0171 - 45 27 999
Bundesgeschäftsführer, Rüdiger Meyer-Spelbrink, meyer-spelbrink@vafk.de, 0162 - 83 99 123
Über den Verband
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) ist der mitgliederstärkste, bundesweit vertretene Interessenverband für von Kindern getrennt lebende Eltern und Väteremanzipation. Er vertritt 4.000 Mitglieder in rund 100 lokalen Gesprächskreisen, Kontaktstellen und Kreisvereinen, darunter etwa 10 % Frauen.
Warum das wichtig ist
Die Menschen im VAfK verbindet, dass ihnen, ihren Kindern oder ihren Liebsten Schlimmes widerfahren ist oder widerfährt oder sie andere davor bewahren wollen. Sie stehen stellvertretend für die schätzungsweise 200.000 jährlich neu Betroffenen [Annahme: 3 Betroffene (1 Kind, 2 Angehörige) je Kontaktabbruch, vgl. Baumann et al., ZKJ 2022, 245].
Ziel des seit dem Jahr 1988 aktiven VAfK ist es, das Aufwachsen von Kindern in ihren Familien durch ein verstärktes Engagement ihrer Väter und durch kooperative Elternschaft, insbesondere nach Trennung und Scheidung, nachhaltig zu verbessern.
Der VAfK versteht sich als Verein für Kinderrechte, als Familien- und Elternverband und als Organisation, die eine fürsorgende und liebevolle Beziehung beider Eltern zu ihren Kindern stärkt sowie für die Gleichstellung von Müttern und Vätern eintritt.
Mitglied werden oder spenden
Der Mitgliedsbeitrag beträgt nur 60 € im Jahr. Weitere Familienmitglieder zahlen nur 30 €. Der VAfK ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und auf Spenden angewiesen, um seine Öffentlichkeitsarbeit und Beratungsangebote vor Ort leisten zu können.
Der VAfK toleriert keine extremistischen Tendenzen – weder von links noch rechts. Er ist ein Antidiskriminierungsverband und ist im deutschen Lobbyregister eingetragen.
Mitglieder im Bundesvorstand: Christoph Köpernick, Markus Koenen, Karsten Rulofs Marcus Gnau und Peter Kolitschus.
Verteiler
- Bundeskanzleramt.
- Bundesminister für Arbeit und Soziales (BMAS).
- Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).
- Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).
- Verbandsverteiler.