Beim sogenannten Wechselmodell wird das Kind (bzw. die Kinder) von getrennt lebenden Elternteilen jeweils hälftig betreut. In der Praxis sieht das in den meisten Fällen so aus, dass das Kind eine Woche im Haushalt der Mutter und die darauf folgende Woche im Haushalt des Vaters lebt. Die Ferien verbringt das Kind auch jeweils eine Hälfte beim Vater und die andere Hälfte bei der Mutter. In solchen Konstellationen stellt sich regelmäßig die Frage, ob und in welcher Höhe Unterhalt für das Kind gezahlt werden muss.