Kindesunterhalt–Wechselmodell – Problemstellung: Steuervorteile/Kindergeld

Teilen sich Eltern die Betreuung ihres Kindes hälftig, so spricht man vom Wechselmodell. Dies führt zur Erhöhung des Unterhaltsbedarfs wegen der Versorgung des Kindes in zwei getrennten Haushalten.

 

Nach der aktuellen Rechtsprechung ist der Kindesunterhalt von den Eltern auf Grundlage ihrer Einkünfte – in Anlehnung an den Volljährigenunterhalt – anteilig zu bedienen.