Nach EU-Einigung: Mehr Väterzeit nach der Geburt jetzt auch in Deutschland umsetzen!

Das Europäische Parlament und der Rat haben eine vorläufige Einigung über den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige erzielt. Danach soll Vätern zukünftig das Recht auf 10 arbeitsfreie Tage ab der Geburt des Kindes zustehen. Der Väteraufbruch für Kinder e.V. fordert die Bundesregierung auf, diese Richtlinie umgehend in nationales Recht umzusetzen.

Seit Jahren fordert der Väteraufbruch für Kinder e.V., dass auch Väter gesetzlich ab der Geburt ihres Kindes von der Arbeit freigestellt werden. Diese „Familienfindungsphase“, so Ulrich Severin, Mitglied im Bundesvorstand, sei notwendig, damit Väter von Anfang an die Mütter in der Familienarbeit unterstützen und so auch eine bessere Beziehung und Bindung zum Kind aufbauen können.

Eine solche Regelung würde auch die Mütter in den ersten Tagen nach der Geburt entlasten und der jungen Familie ermöglichen sich auf die neuen Anforderungen zu Dritt einzurichten. Der Väteraufbruch für Kinder geht davon aus, dass dies vor allem dem Kind nützt, da ihm beide Eltern zu seiner Betreuung und Versorgung zur Verfügung stehen.

Der sich seit 30 Jahren bundesweit für eine Stärkung der Rolle der Väter auch in der Familie einsetzende Verein sieht jetzt die Bundesregierung in der Pflicht, umgehend einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Umsetzung der EU-Richtlinie für die 10-tägige Familienfindungsphase in Deutschland ermöglicht. Der Väteraufbruch für Kinder e.V. geht davon aus, dass familienfreundliche Unternehmen die neue Rechtslage schnell und unbürokratisch umsetzen.

Im Gesetz muss auch geregelt sein, wie nicht mit der Mutter verheiratete Väter ihre „Familienfindungsphase“ wahrnehmen können, damit auch für diese Väter Rechtssicherheit besteht. In diesem Zusammenhang fordert der Väteraufbruch für Kinder seit Jahren das gemeinsame Sorgerecht für nicht mit der Mutter verheiratete Väter ab Geburt ihres gemeinsamen Kindes.