Am 25.08.2023 versprach Bundesminister der Justiz Marco Buschmann (FDP) das Unterhaltsrecht zu reformieren um „eine partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu fördern - und das Unterhaltsrecht fairer und weniger streitanfällig zu machen“.
Ein ersten Eckpunktepapier legte er vor und bat betroffene Verbände um Stellungnahmen. Der Entwurf ging weit an den tatsächlichen Bedarfen, getrennt lebender Mütter und Väter vorbei. Insbesondere das Ziel, die Unterhaltsregelung „weniger streitanfällig“ zu gestalten wurde in dem Eckpunktepapier geradezu ins Gegenteil verkehrt und nicht nur dieses Ziel.. Demnach würden mehr Streitpunkte geschaffen als gelöst. Die „Sechs Verbände“ hatten in ihrer Stellungnahme umgehend die Kritikpunkte an das Ministerium geschickt. Passiert ist nun seit mehr als einem Jahr nichts mehr.
Es folgten weitere Gesetzesentwürfe, die ebenfalls kommentiert wurden.
Als bisherigen Schlusspunkt folgte am 18. Juli 2024 der „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften.“
Was sich als Entwurfsüberschrift gut liest entpuppt sich schon beim einfachen lesen als Trugbild. So soll es möglich gemacht werden, dass Anhaltspunkte/Behauptungen ausreichen können, den Umgang der Kinder mit der getrennt lebenden Mutter/dem getrennt lebenden Vater einzuschränken oder sogar das Sorgerecht zu entziehen. Wo bleibt das grundgesetzlich verbriefte Prinzip der Unschuldsvermutung?
Gewaltvorwürfe gehören seit Langem zum prozesstaktischen Repertoire. Wenn sie dann als solche entlarvt werden folgen keinerlei Sanktionen. Im Gesetzentwurf sind diese ebenfalls nicht vorgesehen. Das Gesetz würde in der vorliegenden Fassung den Falschvorwürfen Tür und Tor öffnen.
Der Gesetzentwurf orientiert sich an der „Istanbul Konvention“ die sich aber nicht gegen die universelle Gewalt, sondern konkret ausschließlich an der Gewalt gegen Frauen und Kinder durch Männer. Dies in nationales Recht zu integrieren ist diskriminierend, weil sie Gewalt durch Frauen an Männern ausschließt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, warum häusliche Gewalt an Männern unberücksichtigt bleibt. Im Hellfeld der Kriminalstatistik liegt der Anteil der von häuslicher Gewalt betroffenen Männern mit weiter steigender Tendenz bereits bei 30%. Das geschätzte Dunkelfeld geht deutlich höheren Zahlen aus. Eine Studie (LeSuBiA), die häusliche Gewalt an beiden Geschlechtern seit zwei Jahren bereits untersucht, soll 2025 fertiggestellt sein. Sie brächte Sicherheit. Warum soll dieses Gesetz also jetzt mit vielen fachlichen Mängeln vom Zaun gebrochen werden?
Weitere schwerwiegende Kritikpunkte werden in der zum Download bereitgestellten ausführlich behandelt.
Die Verbandsvertreter betonen ausdrücklich, dass Gewalt und besonders häusliche Gewalt im geschützten Bereich der Familie zu verurteilen ist. Gleich, von wem und an wem sie ausgeübt wird! Das BMJ und auch das BMFSFJ sollte sich ebenfalls dieser Maxime anschließen.