Heute gilt: Bei einer Scheidung wird das Sorgerecht meistens einem Elternteil zugewiesen. Bei Unverheirateten steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu – so steht es im Gesetz. Ein gemeinsames Sorgerecht ist heute nur möglich, wenn Mutter und Vater einen gemeinsamen Antrag stellen und sich bei Unterhalt und Betreuung des Kindes einigen können.