Ich bitte Dich hier vorzustellen.
Ich bin ein nicht ehelicher Vater einer 13-jährigen Tochter, der gegen den ausdrücklichen Rat des Jugendamts an meine Ex-Partnerin das gemeinsame Sorgerecht durch gemeinsame Sorgeerklärung erhalten hatte. Nach der Trennung wurde mir das gemeinsame Sorgerecht entzogen, weil meine Ex-Partnerin jede Kommunikation verweigert und den Umgang auch zu boykottieren versucht hatte, um ihrer Alleinsorgeforderung Nachdruck zu verleihen. Das zweitinstanzliche OLG Frankfurt am Main erklärte in einer mündlichen Verhandlung meiner Ex-Partnerin, dass die erstinstanzliche Entscheidung grund- und menschenrechtswidrig sei, weshalb sie sich an das gemeinsame Sorgerecht gebunden sehen müsse. Als meine Ex-Partnerin daraufhin erklärte, dass sie dann lieber auf unser Kind verzichte und ich die Alleinsorge erhalten solle, sie auch keinen Unterhalt zahlen werde, wurde meine Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Sorgerechtsentzug unter anderem mit der Begründung zurück gewiesen, dass ihr die Kommunikation mit mir nicht zuzumuten sei, weshalb die gemeinsame Sorge nicht (mehr) dem Kindeswohl dienlich sei.
Seither engagiere ich mich ehrenamtlich im Väteraufbruch für Kinder e.V. für die gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung unter anderem im Kreisverein Frankfurt am Main durch die Organisation von Kanu-Freizeiten am Vatertagswochenende (Christi Himmelfahrt) sowie als Rechtsanwalt für Kindschaftsrechtsverfahren.
Welche Bedeutung hat für Dich die Demo in Berlin?
Die Demo in Berlin ist für mich ein geeignetes Sprachrohr, die den „entsorgten“ Trennungseltern die Möglichkeit gibt, ihren in den gerichtlichen Verfahren erlittenen Demütigungen, geschlechtlichen Benachteiligungen als Mann, psychischen Gewaltanwendungen (z.B. durch den missbräuchlich erhobenen Vorwurf der häuslichen Gewalt und/oder des sexuellen Übergriffs auf Kind und/oder Frau), ebenso öffentlich zu artikulieren und Luft zu machen, wie ihre Sorge um ihre Kinder, die sie teilweise seit Monaten und Jahren nicht mehr gesehen haben.
Die Gesellschaft und vor allem die Politik, die durch ihre beabsichtigte „kleine“ Reform des Sorgerechts nicht ehelicher Eltern zusätzlichen Humus für gerichtlichen Elternstreit mit obigen Auswirkungen bereitet, muss erkennen, was Kindern und deren Vätern zugemutet wird.
Entspricht das gemeinsame Sorgerecht ohne "Wenn und Aber" dem Kindeswohl?
Natürlich entspricht ein Sorgerecht ohne „Wenn und Aber“ dem Kindeswohl, weil hierdurch die familiengerichtlichen Verfahren massiv reduziert werden.
Der Gesetzgeber hat bereits vor über 50 Jahren die grundgesetzwidrige Regelung abgeschafft, dass Gerichte die Entscheidungsgewalt haben, wenn sich ein Ehepaar hinsichtlich der Berufstätigkeit der Ehefrau nicht einigen und diese sich deswegen nicht beruflichen selbst verwirklichen konnte. Durch diesen Rückzug des Staates aus der Gestaltung des Familienlebens wurde seinerzeit vielen Ehestreitigkeiten der Nährboden entzogen, was auch dem Wohl der Kinder entsprochen hatte. Doch heute wird diese uralte und familienfeindliche Regelung im Sorgerecht wieder eingeführt und Elternstreit provoziert, unter dem die Kinder zu leiden haben werden. Diesen Elternstreit gilt es deswegen – wie vor 50 Jahren – zu verhindern, damit die Kinder nicht zwischen den elterlichen Interessen zerrieben werden. Das geht nur mit einem Sorgerecht ohne „Wenn und Aber“!
Warum tut sich Deutschland mit den Vätern so schwer?
Nach meiner Meinung ist die Ursache hierfür in der Feminismus-Bewegung zu finden. Frauen wurden Jahrtausende lang unterdrückt. Insbesondere seit den 1960-Jahren des vergangenen Jahrhunderts haben sich Frauen ihre Gleichberechtigung erkämpft. Dabei kam und kommt es immer wieder zu Exzessen, die über das Ziel der Gleichberechtigung hinaus schießen. Ein solcher Exzess ist beispielsweise die Tatsache, dass die Beschneidung der Rechte der Frauen bzw. die Einführung von fraulichen Pflichten politisch unkorrekt sind. Als bedeutsamste Beispiele hierfür wären die Diskussion um die Neuregelung des § 218 StGB (Schwangerschaftsabbruch; „Mein-Bauch-gehört-mir-Kampagne“), die seinerzeitige Einführung des Wehrrechts aber nicht der Wehrpflicht für Frauen und eben die „Entmachtung“ der nicht ehelichen Mütter im Sorgerecht zu nennen. Der ewig gestrige Geschlechterkampf kann und darf aber nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden, die zur gedeihlichen Entwicklung beide Elternteile benötigen.
Was ist eine Paddeldemo und warum diese?
Mit der Paddel-Demo soll verdeutlicht werden, dass Eltern mit ihrem Kind in einem Boot sitzen. Das ist von der Natur so vorgesehen, andernfalls könnten sich die Menschen selbst bestäuben. Daher werden Eltern ohne Rücksicht auf staatliche Sorgerechtsregelungen auch immer elterliche Verantwortung für ihre Kinder tragen. Wenn Eltern sich nun dem Elternstreit hingeben, beginnt das Boot zu schaukeln und wird schlimmstenfalls kentern. Dann fallen nicht nur die Eltern ins Wasser, die sich schwimmend retten können, sondern auch das nicht schwimmende Kind.
Genauso verhält es sich in familiengerichtlichen Verfahren um Sorgerechte, wie dies vom Gesetzgeber bei der Reform des Sorgerechts nicht ehelicher Eltern beabsichtigt ist. Die Eltern werden aus diesen Verfahren Blessuren davon tragen, doch die Kinder werden schlimmstenfalls lebenslange psychische Belastungen davon tragen.
Mit der Paddel-Demo soll deswegen verdeutlicht werden, dass Eltern die Verantwortung für das gedeihliche Wohl ihrer Kinder tragen, und zwar unabhängig von irgendwelchen Sorgerechten. Werden sie dieser Verantwortung nicht gerecht, schaden sie ihrem Kind!
Welche Wünsche hast Du für die Demo am 18. August?
Ich wünsche mir, dass viele Eltern sich dem Demozug anschließen, und vor allem, dass die Demo unsere Politiker noch einmal über ihre beabsichtigte Reform des Sorgerechts nicht ehelicher Eltern nachdenken lässt, welche die Gefahr in sich birgt, viele Kinder in ihrem Wohl zu beschädigen.