Jetzt ist die Zeit ...

… Entfremdung zu überwinden !

Das Thema Entfremdung ist der Bibel nicht unbekannt. Immer wieder wird die Entfremdung zwischen Gott und seinem Volk Israel beklagt. Es kommt zu einer Beziehungsstörung zwischen Israel und Gott, die erst durch eine Heilstat Gottes überwunden wird.

Solchen Texten (vgl. Jesaja 63, 7 – 64, 11 u. a.) liegen möglicherweise Erfahrungen zugrunde, die im Zuge von „Eltern-Kind-Entfremdung“ auch heute leider noch aktuell sind. Hierbei wendet sich ein Kind unter dem Einfluss eines entfremdenden Elternteils von anderen Elternteil ab, was mit großen psychischen Belastungen für die betroffenen Kinder und Elternteile einhergeht.

Die Kampagne „Genug Tränen“ weist auf das Problem hin und fordert, dass 2023 damit in Deutschland Schluss sein muss, weil sich hier ein psychischer Missbrauch am Kind vollzieht.

… das Familienrecht zu reformieren !

Sich in Deutschland als Vater nach Trennung und/oder Scheidung weiterhin aktiv um seine Kinder kümmern zu wollen, wird vom Gesetzgeber nicht honoriert. Umgekehrt dürfen Mütter nicht erwarten, dass dem Vater der Kinder Nachteile daraus erwachsen, wenn sie mit der elterlichen Sorge alleine gelassen werden. Das deutsche Grundmodell im Familienrecht lautet: Einer (i. d. R. der Vater) bezahlt, die andere (i. d. R. die Mutter) ist alleinerziehend.

Wer es anders will, muss die Kosten für seinen Umgang mit den Kindern aus eigenen Mitteln tragen oder hat einen hohen Kostenaufwand bei gerichtlichen Verfahren zu befürchten, wenn es zum Streit kommt.

Wer an diesem Grundmodell etwas verändern will – etwa durch die Einführung eines Modells gemeinsamer elterlicher Sorge („getrennterziehend“ statt „alleinerziehend“) mit zwei Hauptwohnsitzen des Kindes und umfassender Gleichbehandlung der Eltern – stößt auf massive Lobbyinteressen und unglaubliche Beharrungskräfte – selbst aus Kreisen und Verbänden heraus, die sich ansonsten den Werten von Gleichberechtigung und Emanzipation verschrieben haben. Wie bei der Digitalisierung gibt es im Familienrecht und bei der Geschlechtergleichstellung einen großen Rückstand und Entwicklungsbedarf gegenüber anderen westlichen und europäischen Ländern. Die Politik drückt sich seit Jahren um das Thema und bedient lieber traditionelle Interessen der Besitzwahrung.

... Familie neu zu denken!

Der deutsche Gesetzgeber hat mit der „Ehe für alle“ das Familienmodell für alternative Lebensformen geöffnet. In einer freiheitlichen und pluralen Gesellschaft ist das zu begrüßen. Aus christlicher Perspektive kann man mit guten Gründen argumentieren, dass Jesus in seinem Familienbild keineswegs auf eine biologische Kernfamilie fixiert ist, sondern durchaus ein sehr offenes Konzept von Familie vertritt (vgl. Matthäus 12, 48 – 49).

Allerdings sind die Konsequenzen, die neue Formen von Familie mit sich bringen, bisher nur unzureichend reflektiert. Ein Kind kann nun beispielsweise zwei Mütter und zwei Väter haben. Welche Folgen hat das für das Sorgerecht? Wie kann in dieser Konstellation elterliche Verantwortung geteilt werden?

Und es ist auch wenig bedacht, wie die neuen Formen „sozialer Familie“ mit dem biologischen Verständnis familiärer Beziehungen in Einklang gebracht werden können. So geht die UN-Kinderschutzkonvention in Art. […] davon aus, dass die natürlichen (leiblichen) Elternbeziehungen (zu Vater und Mutter) zu schützen sind, weil ein Abstammungsverhältnis in besonderer Weise identitätsprägend ist.