AG Doppelresidenz: Projektskizze

An der Telko nahmen 21 Personen teil, die Moderation erfolgte durch Angela Hoffmeyer (Bundesvorstand).

Der Begriff „Doppelresidenzmodell“ unterstreicht im Gegensatz zum „Residenzmodell“ die (anteilig) gleichwertige Beherbergung und Betreuung von Kindern durch ihre getrennt lebenden Eltern und somit die konsequente Umsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge auch nach Trennung und Scheidung. Während der alternativ verwendete ‚dynamische’ Begriff „(paritätisches) Wechselmodell“ Flexibilität, aber auch Diskontinuität suggeriert, betont der ‚statische’ Begriff „Doppelresidenzmodell“ die Kontinuität der Eltern-Kind-Beziehung im Sinne eines „Zwei-Familien-Weges“. Deshalb wird der letztere Begriff im Väteraufbruch für Kinder bevorzugt verwendet, jedoch nicht „vorgeschrieben“.

Da es sich hier um ein Modell handelt, das bereits in der Praxis gelebt wird, jedoch in Deutschland noch nicht im Familienrecht verankert und gängige Familienrechtspraxis ist, greift der Begriff „Doppelresidenzmodell“ zu kurz und der alternativ vorgeschlagene Begriff „Doppelresidenzpraxis“ zu weit. Die Anwesenden einigen sich darauf, nach dem Vorbild der österreichischen „Plattform Doppelresidenz“ (www.doppelresidenz.at) für die Arbeitsgruppe und die weitere Kommunikation den Begriff „Doppelresidenz“ zu wählen.

Es wird angestrebt, einen vom Väteraufbruch für Kinder einvernehmlich, auch die interna­tionalen Begrifflichkeiten berücksichtigend, gewählten und klar definierten Begriff zu finden.

2. Ausgangslage

Die Doppelresidenz ist in anderen Ländern (u. a. Frankreich und Belgien) bereits gesetzlich verankert und wird in der Praxis relativ flexibel gehandhabt. In Deutschland sowie den Nachbarländern Österreich und der Schweiz ist das Modell noch nicht im Familienrecht verankert und wird kontrovers diskutiert, gewinnt jedoch zunehmend an Attraktivität und wird als „Optimalmodell“ (Helmut Figdor) gegenüber der „Ein-Eltern-Familie“ empfohlen.

Aus der fehlenden Rechtssicherheit ergeben sich viele Fragen bzgl. der Voraussetzungen und der konkreten Umsetzung der Doppelresidenz, u. a. zum Wohnsitz, zum Unterhalt, zur Vereinbarkeit mit dem Beruf, zur Kooperationswilligkeit bzw. -unwilligkeit der Eltern und nicht zuletzt zum Kindeswohl (vgl. www.doppelresidenz.at/Fragen und Antworten zur DR).

3. Zielsetzung

Ziel der auf Bundesebene installierten Arbeits- bzw. Projektgruppe ist es, nach dem Motto

„Allen Kindern beide Eltern!“

  • mittels interner und externer Kooperation und Vernetzung
  • und mittels einer Fragebogenaktion
  • umfassende Informationen über die rechtliche Situation der Doppelresidenz und prakti­sche Erfahrungen im In- und Ausland zu sammeln, auszuwerten, zu dokumentieren und im Rahmen einer Studie zu verbreiten,

und in diesem Rahmen

  • Konfliktlösungsmodelle (z. B. Kooperationsmanager) vorzustellen, die dazu beitragen sollen, die Doppelresidenz auch in Fällen mangelnder Kooperationsfähigkeit bzw. -bereitschaft eines Elternteils oder beider Eltern zu installieren und zu erhalten,

und somit

  • eine eigene Position des Väteraufbruch für Kinder zur „Doppelresidenz“ (bzw. einem vom VAfK gewählten und definierten Begriff) zu vertreten und dazu beizutragen, dass das Modell auch in Deutschland im Familienrecht verankert wird und in der Praxis funktioniert.

4. Zeitrahmen

Als zeitlicher Rahmen für das Projekt wird 1 Jahr geplant.

Es wird angeregt, das erste Bundesaktiventreffen 2012 Ende März zum Thema Doppel­residenz zu veranstalten. Als zentraler Veranstaltungsort wird Fulda empfohlen.

Als regelmäßiger Telko-Termin wird der erste Mittwoch im Monat festgelegt. Die Einwahlnummern werden vorab bekannt gegeben. Nächster Telko-Termin: 01.02.2012.

5. Vorgehensweise und Koordination:

Die Koordination der Arbeitsgruppe/des Projekts erfolgt durch

Angela Hoffmeyer, Bundesvorstand (Email: hoffmeyer@vafk.de, Tel. 0170-8004615)
und
Burkhart Tabel, Bundesvorstand (Email: tabel@vafk.de, Tel. 0171-4627064)

Außerdem werden Untergruppen (Arbeitskreise) zu den Schwerpunktthemen gebildet, die von einem oder zwei Mitgliedern koordiniert werden. Die Arbeitsergebnisse werden zentral zusammengeführt und in den monatlichen Telkos im erweiterten Kreis besprochen.

6. Arbeitsplattform

Für die vernetzte Zusammenarbeit wird ein passwortgeschützter FTP-Ordner auf dem Bundesserver eingerichtet, auf dem zentral Daten abgelegt werden können.

Die Kommunikation innerhalb der Arbeitsgruppe erfolgt über einen passwortgeschützten Bereich „Doppelresidenz“ im Elternforum.

Alternativ zu Telefonkonferenzen werden Skype-Konferenzen empfohlen.

7. Arbeitskreise

Folgende Arbeitskreise zu Schwerpunktthemen im Rahmen des Projekts werden definiert:

AK1: Fragebogen

Koordination: Angela Hoffmeyer und Burkhart Tabel in Zusammenarbeit mit Oliver Behre

AK2: Erfahrungsberichte

Koordination: Oliver Behre (Email: kirche-zwochau@t-online.de)

AK3: Rechtliche Situation in Deutschland

Koordination: Burkhart Tabel

AK4: Ländervergleich EU

Koordination: Angela Hoffmeyer

AK5: Paritätische Elternschaft – Voraussetzungen der Doppelresidenz vor der Trennung

Koordination: Henning Schläger (Email: henning.schlaeger@t-online.de)

AK6: Doppelresidenz aus der Perspektive des Kindes

Koordination: Kai Hirsch (Email: hirsch.mail@arcor.de)

AK7: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Koordination: Bundesvorstand