Auch fünf Jahre Vorlauf können zu kurz sein

Das Jugendamt erhält per Gesetz neue Aufgaben. Dafür hat es bereits geübt - nicht ohne Hürden

Eigentlich ist der Anlass der Diskussion im Jugendhilfeausschuss erfreulich: Das neue Familienrecht, das am 1. September des vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, enthält vieles von dem, was das Jugendamt des Böblinger Landratsamtes bei Kindschaftssachen bereits seit fünf Jahren praktiziert. "Es geht darum, alle Kräfte so zu bündeln, damit die Kinder so wenig wie möglich leiden müssen", formulierte es Landrat Roland Bernhard gestern im Jugendhilfeausschuss. Die Freude bei den Mitarbeitern der Vorreiterbehörde hält sich dennoch in Grenzen.

 

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