Nach einer Trennung hat jener Elternteil, der mit dem Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, das Recht auf regelmäßigen persönlichen Kontakt zu seinen minderjährigen Kindern. Das Kontaktrecht (auch Besuchsrecht genannt) soll auch nach einer Trennung eine stabile Beziehung und eine Bindung des Kindes an seinen getrennt lebenden Elternteil ermöglichen. Im Idealfall regeln die Eltern das Kontaktrecht einvernehmlich.