Bundesregierung stärkt Rechte leiblicher Väter

Das Kabinett hat beschlossen, leiblichen Vätern auch dann ein Umgangsrecht mit ihren Kindern zu geben, wenn sie zu diesen keine enge Bindung haben.

Leibliche Väter in Deutschland sollen erstmals ein Umgangsrecht mit ihrem Kind erhalten – auch wenn die Mutter das Kind gemeinsam mit einem anderen Mann großzieht. Das Bundeskabinett verständigte sich auf einen entsprechenden Gesetzentwurf, über den nun der Bundestag entscheiden muss.

Bislang kann der biologische Vater nur dann einen Kontakt gegen den Willen der Mutter und des sogenannten rechtlichen Vaters erzwingen, wenn er bereits eine enge persönliche Beziehung zu seinem Kind aufgebaut hat.

Künftig soll hingegen entscheidend sein, ob der Umgang dem Kindeswohl dient und ob erkennbar ist, dass der leibliche Vater tatsächlich Verantwortung für seinen Nachwuchs übernehmen will. Zudem erhält der Vater das Recht, dass man ihm Auskunft über die Lebensverhältnisse des Kindes gibt.