Das Kindeswohl ist ein schwammiger Begriff. Jeder kann es sich nach Bedarf zurechtlegen. Bei Scheidungen etwa wird es gern hochgehalten, indem man den einen oder anderen Elternteil bis auf drei Wochenenden im Jahr ausgrenzt. Neuerdings sehen viele das Kindeswohl durch die Beschneidung bedroht. Der Drei-Minuten-Eingriff bei acht Tage alten Jungen wird als „Missachtung des Kindeswohls“ gegeißelt; der sei eine gravierende und vermeidbare Schmerzzufügung. Überdies dürfe die Intention der Eltern kein Kriterium sein, um die Verletzung des Kindes zu rechtfertigen.