Häufig kommt es zum Streit um die gemeinsamen Kinder im Rahmen oder nach der Trennung bzw. Scheidung. Hier prallen nicht nur verletzte Gefühle sondern oft gegensätzliche Interessen bzgl. des Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder aufeinander. Ist eine Einigung der Eltern beispielsweise. bzgl. des Aufenthaltsbestimmungsrechts nicht zu erwarten, kann das zuständige Familiengericht ein sog. familienpsychologisches Gutachten in Auftrag geben. Dieses Gutachten löst bei vielen Betroffenen Angst aus. Schließlich verunsichert es die Betroffenen: warum überhaupt ein Gutachten, was erwartet mich, ist das Gutachten mit Kosten verbunden?