Feststellung der Vaterschaft, wenn ein Kind noch keinen rechtlichen Vater hat

Wenn ein Kind keinen (rechtlichen) Vater hat, können die Mutter, das Kind und der biologische Vater die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen. Wird die Vaterschaft festgestellt, entsteht ab Rechtskraft des Urteils ein Verwandtschaftsverhältnis. Daraus ergeben sich unter anderem Unterhaltspflichten des Vaters gegenüber dem Kind (gegebenenfalls auch der Mutter), Erbansprüche des Kindes und eventuell auch Folgen für die Staatsangehörigkeit des Kindes (z.B. wenn die Mutter Ausländerin und der Vater Deutscher ist).

 

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