Gesetzgeber kannte nicht alle Risiken der Beschneidung

12. Dezember 2012: Der Bundestag beschließt mit deutlicher Mehrheit einen eilig erarbeiteten Gesetzentwurf. Er regelt, dass auch weiterhin Jungen in Deutschland beschnitten werden dürfen. Dem Gesetz waren wochenlange Debatten über Religion und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit vorausgegangen. Nun melden sich erneut Kinderärzte aus verschiedenen Nationen zu Wort. Hat der Bundestag damals unter falschen Annahmen seine Entscheidung getroffen? Das längst verabschiedete Beschneidungsgesetz beruft sich auch auf Empfehlungen der American Academy of Pediatrics (AAP), dem angesehenen US-amerikanischen Kinderärzteverband.