Das sehe ein Änderungsantrag der Fraktionen von Grünen und SPD zum neuen Landesgesetz für den Strafvollzug vor, sagte ein Grünen-Sprecher der dpa in Mainz. Bislang ist nur die Unterbringung von Müttern mit Kleinkindern vorgesehen. Demnach kann ein Kind bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres bei der Inhaftierten leben - wenn es die räumlichen Gegebenheiten zulassen und keine Sicherheitsbedenken bestehen. Müttern und Vätern hinter Gittern soll laut Änderungsantrag insgesamt mehr Zeit mit ihren Kindern ermöglicht werden.