Der Umgang der Großeltern mit ihrem Enkelkind ist zu versagen, wenn das Verhältnis der Großeltern zu einem Elternteil so zerrüttet ist, dass das Kind in einen Loyalitätskonflikt geraten und der elterliche Erziehungsvorrang missachtet werden würde. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden und damit eine Entscheidung des Familiengerichts bestätigt.