Kein Umgangsrecht der Großeltern bei Streit mit Elternteil

Der Um­gang der Gro­ß­el­tern mit ihrem En­kel­kind ist zu ver­sa­gen, wenn das Ver­hält­nis der Gro­ß­el­tern zu einem El­tern­teil so zer­rüt­tet ist, dass das Kind in einen Loya­li­täts­kon­flikt ge­ra­ten und der el­ter­li­che Er­zie­hungs­vor­rang miss­ach­tet wer­den würde. Dies hat das Ober­lan­des­ge­richt Braun­schweig ent­schie­den und damit eine Ent­schei­dung des Fa­mi­li­en­ge­richts be­stä­tigt.