Der langjährige Familienrichter Jürgen Rudolph bemängelte die fehlende Zusammenarbeit zwischen Familiengerichten, Psychologen und Jugendämtern. Psychologische Erkenntnisse müssten unbedingt mehr in die juristische Ausbildung einbezogen werden. Ein interdisziplinärer Studiengang an der Universität Mainz sei Vorreiter.
Prof. Dr. Thomas Schulte-Markwort, Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, wies darauf hin, dass mit einer Scheidung die Wahrscheinlichkeit für Auffälligkeiten bei betroffenen Kindern deutlich steige. Kinder befänden sich häufig in einem Loyalitätskonflikt und litten teilweise unter Entfremdung. „Eltern bleibt man ein Leben lang“, so Prof. Schulte-Markwort. Eltern müssten das Wohlergehen der Kinder über eigene Konflikte stellen.
Prof. Dr. Sabine Walper, Pädagogik-Professorin und Expertin für den Umgang mit Scheidungskindern von der Ludwig-Maximilians-Universität München, forderte im Scheidungsfall verpflichtende Beratungen von Eltern und obligatorische Fortbildungen von Richtern. Einhellige Meinung der Experten war, dass die deutsche Gesetzgebung bei Scheidungsverfahren das Wohlergehen der betroffenen Kinder in den Mittelpunkt rücken solle, statt die Interessen streitender Eltern.