Heute (Dienstag) feiert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das 20-jährige Jubiläum der Ratifikation der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland. In Kraft getreten hierzulande am 5. April 1992, bestimmt die Konvention den allgemeinen Vorrang des Kindeswohls und enthält grundlegende Rechte für Kinder, wie zum Beispiel das Recht auf Bildung, auf Schutz vor Gewalt, auf Meinungsfreiheit, das Recht angehört zu werden sowie das Recht auf Ruhe und Freizeit.