Das Bundeskabinett hat am 01.08.2012 den Gesetzentwurf zur Ratifikation des neuen Zusatzprotokolls zur Vereinten Nationen (VN)-Kinderrechtskonvention beschlossen. Das darin geregelte Individualbeschwerdeverfahren gibt Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, Verletzungen ihrer Rechte aus der VN-Kinderrechtskonvention beim VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf zu rügen. Sie können sich etwa gegen fehlenden Schutz vor Gewalt und Misshandlungen oder fehlende Bildungsmöglichkeiten wehren. Bisher hat noch kein Staat das neue Zusatzprotokoll ratifiziert. Die Ratifikation von mindestens zehn Staaten ist Voraussetzung, damit es in Kraft treten kann.
"Mit dem neuen Beschwerdeverfahren können Kinder und Jugendliche in Zukunft ihre Rechte auf internationaler Ebene besser durchsetzen. Das stärkt die Kinderrechte weltweit", sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder. "Der heutige Beschluss des Gesetzentwurfs ermöglicht die Ratifikation des Zusatzprotokolls noch in diesem Jahr. Damit setzen wir national wie international ein deutliches Signal für eine effektive Durchsetzung der Rechte des Kindes", so Kristina Schröder.
weiterlesen