Kriterien des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende

Ob im Sinne des Un­ter­halts­vor­schuss­ge­set­zes ein El­tern­teil al­lein­er­zie­hend ist, ist auf­grund einer um­fas­sen­den Wür­di­gung des Ein­zel­fal­les zu be­ur­tei­len. Eine die Al­lein­er­zie­hung aus­schlie­ßen­de we­sent­li­che Ent­las­tung des den Un­ter­halts­vor­schuss be­an­tra­gen­den El­tern­teils bei der Pfle­ge und Er­zie­hung des Kin­des kann nach einem Ur­teil des VG Augs­burg auch ge­ge­ben sein, wenn der an­de­re El­tern­teil die Be­treu­ung des Kin­des nur zu we­ni­ger als einem Drit­tel über­nimmt.