"Wenn ein Vater durch einen Antrag bei Gericht Interesse an elterlicher Verantwortung zeigt, soll er sich nicht erst einer umfassenden Tauglichkeitsprüfung unterziehen müssen." Die Ministerin sagte, das sei der Kern der Sorgerechtsreform, die Bundestag und Bundesrat noch im Januar verabschieden sollten. "Es muss nicht geprüft werden, ob ein Mann gut genug als Vater ist, sondern umgekehrt, ob es dem Wohl seines Kindes ausnahmsweise widersprechen würde, wenn er Verantwortung übernimmt", sagte sie.