Mehr Ehejahre, mehr Unterhalt

Über einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums entscheidet Mitte Dezember der Bundestag. „Die Dauer der Ehe soll bei der Berechnung des Unterhalts durchaus eine Rolle spielen“, sagte der FDP-Rechtsexperte Stephan Thomae der Berliner Zeitung. Denn in der Rechtspraxis habe sich gezeigt, dass langjährig Verheiratete bei der Scheidung schlechter wegkommen, als dies der Gesetzgeber mit der Reform des Unterhaltsrechts beabsichtigt habe. „Die Gerichte haben das Recht zu restriktiv ausgelegt und die Dauer der Ehe so gut wie nie berücksichtigt“, erläuterte Thomae.