OLG untersagt Mutter, Sohn beschneiden zu lassen

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat die 2012 neu geschaffene Beschneidungsvorschrift aus religiösen oder kulturellen Motiven im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erstmals konkretisiert. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil vom 30. August hat das OLG einer Mutter untersagt, ihren sechsjährigen Sohn beschneiden zu lassen (Az.: 3 UF 133/13). Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund, das die Beschneidung ohne medizinische Indikatoren nicht zugelassen hatte.