Ihr Umzug nach Ihrer Scheidung berührt das Sorge- und Umgangsrecht des anderen Elternteils für Ihr gemeinsames Kind. Beanstandet der Elternteil, dass er/sie sein Sorge- und Umgangsrecht nicht mehr angemessen ausüben kann, müssen Sie sich die Frage beantworten, ob Sie für den Umzug auf die Zustimmung des anderen Elternteils angewiesen sind und inwieweit der Elternteil den Umzug verhindern kann.