Sven K. (Name von der Redaktion geändert) versteht die Welt nicht mehr. Eigentlich will sich der Lichtenberger nur so gut wie möglich um seinen dreijährigen Sohn kümmern. "Doch das wird mir verwehrt. Einerseits von der Mutter des Kindes, von der ich seit über einem Jahr getrennt bin, anderseits auch vom Jugendamt", sagt der Vater. Denn das Amt würde gerichtliche Vereinbarungen zum gemeinsamen Sorge- und Umgangsrecht ignorieren und seine elterliche Fürsorge übergehen. Grund genug für ihn, jetzt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Amt zu stellen.
Er verweist auf eine gerichtliche Vereinbarung. In der ist unter anderem geregelt, dass er mit seinem Kind in den Sommerferien zwei Wochen verbringen kann. "Tatsache ist, dass ich meinen Sohn eine einzige Woche sehen durfte, und das Jugendamt tut nichts. Wahrscheinlich bin ich als Vater nur dazu da, Unterhalt zu zahlen", erzählt Sven K. aufgebracht. Sein Eindruck: "Wenn Väter mal ein Problem haben, dreht sich kein Rad, aber wehe die Mutter klagt, dann springen die Mitarbeiter vom Amt."
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