Kinder sollen nicht nur biologisch, sondern auch rechtlich immer eine Mutter und einen Vater haben. Daher kann eine transsexuelle biologische Mutter auch nach ihrer rechtlichen Anerkennung als Mann nicht ihre Vaterschaft ins Geburtenregister eintragen lassen, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Montag, 25. September 2017, veröffentlichten Beschluss (Az.: XII ZB 660/14). Das Kind habe ein verfassungsrechtliches Recht auf Wissen über seine Abstammung und damit ein Recht auf Kenntnis, wer Mutter und wer Vater ist, betonten die Karlsruher Richter.