Trennungseltern: Kinderbonus steht jedem Elternteil hälftig zu

Die Regierung plant Steuerentlastungen und einen Kinderbonus für Familien. ISUV -Verband für Unterhalt und Familienrecht begrüßt dies grundsätzlich. Aber der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Klaus Zimmer: „Trennungseltern werden wieder einmal aufgesplittet in einen Alleinerziehenden und einen Unterhaltspflichtigen, der nicht erwähnt wird. Wir fordern, dass der Kinderbonus wie das Kindergeld als Einkommen des Kindes behandelt wird und somit beiden Elternteilen zugutekommt.“ Das Kindergeld wird getrenntlebenden Eltern hälftig angerechnet, dadurch reduziert sich der zu zahlende Unterhalt um das halbe Kindergeld.