Das Umgangsrecht regelt zum einen den Anspruch des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen. Zum anderen regelt es die Pflicht der beiden Elternteile, den Umgang des Kindes zu fördern. Es gewährt zudem beiden Seiten das Recht, Zeit mit dem Kind zu verbringen.
Doch was ist, wenn der Elternteil, bei dem das Kind für gewöhnlich lebt, dem anderen den Kontakt gänzlich verweigert? In einem solchen Fall bleibt häufig nur der Weg zum Familiengericht. In diesem Rechtstipp klären wir sie über das einschlägige Verfahren auf.