Verletzung des Elternrechts durch Verfestigung möglicher Kindeswohlgefährdung

Weicht ein Fa­mi­li­en­se­nat bei einer Sor­ge­rechts­ent­schei­dung von der Ein­schät­zung von Gut­ach­tern ab, die eine Kin­des­wohl­ge­fähr­dung fest­ge­stellt hat­ten, muss dies trag­fä­hig be­grün­det wer­den. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat daher die Wirk­sam­keit einer un­zu­rei­chend be­grün­de­ten An­ord­nung durch eine einst­wei­li­ge An­ord­nung aus­ge­setzt.