Erstmals saßen Eltern mit psychischen Erkrankungen, Eltern mit Lernschwierigkeiten und Eltern mit Körper-und Sinnesbehinderungen an einem Tisch, um ihren Bedarf an Unterstützung behinderungsübergreifend zu formulieren. Die Teilnehmer/innen haben übereinstimmend betont, dass Elternmit Behinderung ihre Elternrolle verantwortungsvoll und selbstbestimmt ausüben können, wenn eine bedarfsdeckende, zeitnahe, einkommens-und vermögensunabhängige Unterstützung klar gesetzlich geregelt ist. Dafür müssen Zuständigkeitsprobleme ausgeräumt, für die Bedarfsermittlung einheitliche Standardsentwickeltund die Mitarbeiter/innen in den Behörden zur Lebenssituation behinderter Eltern fortgebildet werden.
Pressemitteilung und Erfurter Erklärung siehe Anhang