Wir Väter für Europa: Europa stärkt uns Väter – für unsere Kinder!

In der Vergangenheit hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen oft die Rechte der Kinder und ihrer Väter beschränkt. In den meisten Fällen, in denen die Väter dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt haben, bekamen sie und ihre Kinder Recht! 

Hier nur drei Beispiele: 

  • Es war der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der Deutschland dazu verurteilte, dass Adoptionen nicht ohne Zustimmung des Vaters stattfinden können! 
  • Es war der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der Deutschland aufforderte, Kindern das Recht zu geben, die Daten ihres Spendervaters zu bekommen. (Wir haben zum Spenderregistergericht mit weitergehenden Forderungen Stellung genommen). 
  • Vor Jahren hat das Europaparlament eine Resolution beschlossen, nach der die Mitgliedsstaaten Vätern eine bezahlte Arbeitsfreistellung ab Geburt ihres Kindes ermöglichen müssen. (Immerhin soll es ab 2025 das sogenannte Familienstartzeitgesetz für Väter geben!)
     

Deshalb: 

Auch wenn man über einiges – vor allem über die überbordende Bürokratie aus Brüssel – streiten kann. Für eine zukünftige kinderorientierte fortschrittliche Familienpolitik brauchen wir wohl noch lange ein väterfreundliches Europa. 

Also: geht am Sonntag, den 09. Juni 2024 wählen und unterstützt europafreundliche Parteien. Am besten die Kandidat*innen, die sich auf europäischer Ebene auch für Kinder und ihre Eltern einsetzen.