Der Kläger aus Berlin hatte sein Geschlecht von weiblich zu männlich ändern lassen. Später setzte der Mann die Hormone wieder ab und gebar durch eine Samenspende im September 2013 ein Kind. Das Standesamt trug ihn daraufhin mit seinem ehemaligen weiblichen Vornamen als Mutter in das Geburtenregister ein. Gegen diese Eintragung kämpfte der Berliner seitdem an. Unter anderem mit der Hilfe der Bundesvereinigung Trans* (BVT*), die sich für die Belange transsexueller Menschen einsetzt. Diese erwägt nun den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu bringen.