Die elterliche Sorge wird den Kindeseltern gemeinsam übertragen

Aus der Urteilsbegründung: "Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Witten vom 26.5.2011 teilweise abgeändert und neu gefasst. Die elterliche Sorge für den am 16.10.2007 geborenen D T wird den Kindeseltern gemeinsam übertragen."

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Derzeit findet eine Kommunikation der Kindeseltern zwar nur schriftlich statt, woran sich regelmäßig kleinere Missverständnisse und Missstimmungen entzünden. ... Auch sind die Auseinandersetzungen auf der Paarebene keinesfalls außerordentlich heftig; vielmehr ist die fehlende Qualität der Kommunikation ganz wesentlich auf die weigerliche, nicht auf objektiv nachvollziehbare Motive gestützte Haltung der Kindesmutter zurückzuführen, die sowohl die verbale Kommunikation mit dem Kindesvater als auch die Durchführung einer Mediation verweigert.

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